Startseite
neu
     
 


R e c h t s a n w a l t ,  F e r n u n t e r r i c h t ,  F a c h a u t o r

Dr. Thomas Wedel

Goethestr. 25, 90522 Oberasbach

Tel.: 0911/694410, Fax: 0911/694613

E-Mail: dr.wedel@t-online.de

Zugelassen als R e c h t s a n w a l  t  in Deutschland

Interessenschwerpunkte: Forderungseinziehung, Ehescheidungen, Erbrecht

Berufs-Haftpflicht-Versicherung: Bay. Versicherungsverband, München, Maximilianstr. 53

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115

und des Deutschen Anwaltvereins

Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere: BRAO,RVG,BORA,FAO

Diese finden Sie unter: www.brak.de

Steuer-Identifikations-Nr.: 45926938105 FA Fürth

Kooperation mit dem neuen großen Forderungsportal reduzio, das Forderungsmandate (insbesondere auch Geringforderungen) postleitzahlenbezogen in die Nähe des Schuldners vermittelt. (räumliche Nähe als wesentlicher Erfolgsfaktor !)  Gesamtkonzept siehe:  www.reduzio.de

Ich bin seit 1993  im Bereich: Staatlich zugelassener  F e r n u n t e r r i c h t   tätig.

Seit 2006 eigenes

Institut    für    Fernunterricht

Dr. Thomas Wedel   FUW

Staatlich geprüfter und zugelassener Fernlehrgang: 

A u ß e n s t ä n d e   m i n i m i e r e n  (Zulassungs-Nr.:  775099)

Preis: 590 Euro

mit anschließender Möglichkeit einer institutsinternen Abschluß-Prüfungs-Hausarbeit zum Fachmann/Fachfrau für Forderungsmanagement  FUW 

Preis: 290 Euro

www.fachmann-forderungsmanagement.de

Staatlich geprüfte und zugelassene Immobilien-Fernlehrgänge:

www.immobilienmakler-fuw.jimdo.com

Geprüfter Immobilienmakler/in FUW

(Zulassungs-Nr.: 7201509)

Wesentliche Inhalte:

Mietrecht,Vermietungsauftrag,Vermietungsstrategien,Mieter-Auswahl,Mietvertrags-Abschluß,Vermietung von Gewerbeimmobilien,Vermietungs-Ablauforganisation,Grundbuch,WEG,Objektbewertung,Immobilien-Finanzierung,Notar und Beurkundung und (ausführlich) Makler-Recht


Immobilien-Fachmann/-Fachfrau FUW

Schwerpunkt: Entwicklung und Vermarktung

(Zulassungs-Nr.: 7201609)

Wesentliche Inhalte:

Objekterfassung eines Musterobjekts,Grundstücke und Nutzungen, Grundbuch,Bauplanungsrecht,Markt-und Standortanalysen,Praktische Objektprüfung,Wohnungseigentum,Bauordnungsrecht,privates Baurecht,Immobilien-Marketing,Preiskalkulation,Kaufpreisfinanzierung und Rendite,Notar und Kaufvertrag.

Preis: jeweils 990 Euro, zahlbar in 3 bis 9 Raten, mehrmals jährlich Rabatt-Aktionen !

Regelstudienzeit: 9 Monate (= ca. 3 Monate für jeden der 3 Kursteile)

Lehrgangsablauf: Sie erhalten zunächst den 1.Kursteil, an dessen Ende sich Einsendeaufgaben befinden, die Sie beantworten und einsenden. Sie bekommen dann die Korrektur und die Benotung zusammen mit dem 2.Kursteil. Gleicher Ablauf bei diesem und dem 3.Kursteil.

Abschließend erfolgt nach Vereinbarung eine schriftliche institutsinterne FUW-Prüfung über die Inhalte des gesamten Lehrgangsmaterials.

Den aktuellen Fernlehrgangs-Prospekt sowie die Lehrgangsverträge mit allen weiteren Details können Sie anfordern über:

dr.wedel@t-online.de

Beginn jederzeit möglich ! 


V e r ö f  f e n t l i c h u n g e n:


a)  D i s s e r t a t i o n:  Die Rolle entstehungsgeschichtlicher Argumente in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, 1988

Auch noch in der 68.Auflage 2010 des großen ZPO-Kommentars "Baumbach/Lauterbach" (also mehr als 20 Jahre später !) einziger Literaturbeleg zur Problematik "Beachtlichkeit der Entstehungsgeschichte für die Gesetzesauslegung", Einl III Rn.42.


b)  B ü c h e r:

M a h n b r  i e f e   g e s c h i c k t   f o r m u l  i e r e n ,  5. Auflage 2009, Walhalla-Verlag

Rezensionen:

Hessische Wirtschaft, IHK (2010): Fertig formulierte Muster-Mahntexte und Textbausteine bieten professionelle Arbeitshilfe für jede Mahnsituation und den geschickten Umgang mit Schuldnern.

Einkaufszentrale für Bibliotheken (2009): Unterschiedlich formulierte Musterbriefe, auch originelle Varianten sind im Angebot. Besonders für junge Selbstständige nützlich.

Tempra (2006): Mit diesem Ratgeber haben Sie die rechtlichen Grundlagen und zahlreiche Musterbriefe in einem Band. Besonders erfreulich sind die originell formulierten Mahnbriefe.

IHK (2005): Der Autor zeigt, wie man mit bewährten Formulierungen oder auch mal locker-salopp von der 1. bis zur 3. Mahnstufe alle Möglichkeiten ausschöpft.

PC Business (2004): Thomas Wedels Lieblingsbeschäftigung scheinen kreative

Mahnbriefe zu sein. In seinem Buch Wirkungsvolle Mahnbriefe präsentiert er das

gesamte Spektrum von staubtrocken bis Comedy.

Rheinische Post (2003): Beispiele für Mahnungen und wertvolle Hinweise für den

geschickten Umgang mit Schuldnern liefert der Autor Thomas Wedel in seinem

Buch Wirkungsvolle Mahnbriefe. Er bietet fertig formulierte Musterbriefe und

Textbausteine für jede Situation. Im zweiten Teil des Buches finden sich

abgestufte Mustermahnungen mit Zielstrategien sowie Fall- und Tonart-Erläuterungen.


A u ß e n s t ä n d e   p r o f e s s i o n e l l   e i n f o r d e r n,  5. Auflage 2010, Walhalla-Verlag

Rezensionen:

Im Juli 2010 Buchtipp u.a. in: Allgemeine Zeitung Mainz, Wiesbadener Tagblatt, Main-Taunus-Kurier und Rhein-Main-Anzeiger:

Thomas Wedel erklärt wie man an sein Geld kommt.

Es kommt auf rechtliches und strategisches, aber auch psychologisches Wissen an.

Ein übersichtlicher praktischer Ratgeber.


Berliner Zeitung (2003): Der Ratgeber Inkasso beschreibt alle Schritte des Geldeintreibens

von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Neben den rechtlichen Grundlagen 

werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Mahnstufen unter taktischen Gesichtspunkten

diskutiert. Der Autor und Inkassospezialist Thomas Wedel hat viele Aspekte in dem Buch

aufgegriffen und bietet somit mehr als nur eine verständliche Übersetzung der in diesem

Zusammenhang relevanten Paragrafen aus den Gesetzbüchern.

IHK-Magazin (2002): Der Ratgeber vermittelt dem Leser praxisnah und auch für Laien

leicht verständlich das notwendige rechtliche und strategische Know-How. Das Buch

hilft im Umgang mit Schuldnern und erläutert die effizientesten Mahnformen. Außerdem

geht der Autor mit geschickten und originellen Musterbriefen an das heikle Thema

Mahnen heran. 

Einkaufszentrale für Bibliotheken (1998): Der Autor macht als Rechtsanwalt und

Inkasso-Spezialist neue spitzfindige Vorschläge für die Berufspraxis zur erfolgreichen

Liquidierung von Schulden, auch bei schwierigen Schuldnern. Neben den

Rechtsgrundlagen mit hintergründigen Tipps, griffige Ausführungen  zu besonderen

Mahnmethoden mit Briefmustern und Mahnstrategien. Wegen der bedarfsgerechten,

umfassenden Information vor David,  Über den Umgang mit Schuldnern und

Mewing,  Mahnen, Klagen, Vollstrecken. 



R e c h t   a m ü s a n t,  Lachmal-Verlag 2002

von: Dr. Thomas Wedel, Ralf Conrad (Karikaturist), Roland Neuhaus:

Untertitel: Was Gerichte so urteilen, Amüsantes,Skurriles,Unglaubliches!

Rezension: Das Juristische Büro, Heft 3/2003:

Als kleines Geschenk für Juristen und Nichtjuristen vorzüglich geeignet. Wem

indessen jedweder Sinn für Humor fehlt, der sei vor der Lektüre dringend gewarnt.



c)  W i s s e n s c h a f t l i c h e   B e i t r ä g e

Aus meinen mehr als 50 wissenschaftlichen Beiträgen in juristischen Fachzeitschriften sind besonders hervorzuheben:

MDR 1989,29 ff.: Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und die Andeutungstheorie

MDR 1990, 786 ff.: "Streitgespräch" mit Richter am Bundesgerichtshof

Klaus Kutzer (vom Bundesgerichtshof zitiert in der Entscheidung NStZ 1994,198)

WRP 1997,418: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs und die Andeutungstheorie

Das Juristische Büro 2000,35: Anmerkung zu LG Zweibrücken und AG Bonn

(vom Bundesgerichtshof zitert in der Entscheidung BGH NJW 2007,1458) 

Das Juristische Büro 2000,124/125 :  Kritische  Auseinandersetzung  mit einer

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

"Mit diesen Darlegungen hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst ein

Armutszeugnis im Fach "Juristische Methodenlehre" ausgestellt"  sowie

"In Anbetracht dessen kommt man nicht umhin, die Aussage des

Bundesverfassungsgerichts, ... ,als skandalös zu bezeichnen." (ausdrücklich

zustimmend  z.B. OLG Stuttgart, RPfl 2001,189,  Oestreich, Kommentar zum

GKG, § 58 Rn. 16a,  Musielak, Kommentar zur ZPO, § 123 Rn.3, Fn. 13)

                                                                                                            

Das Juristische Büro 2006, 94,95: Anmerkung zu einer Entscheidung des AG Stuttgart zur Problematik Inkassokosten im Mahnverfahren                                                                                               Kommentierung dieser Thematik in der 30.Auflage 2009 des wohl meistverwendetsten ZPO-Kommentars "Thomas/Putzo" (§ 691, Rn.4): Die Erstattbarkeit von Inkassokosten darf nicht von vornherein verneint werden. (AG  Stuttgart Büro 06,94 m. Anm. Wedel; LG Gießen Büro 03,609; Wedel Büro 94,325;bestr.)                                                                                                                                       

Neueste Aufsätze:

Das Juristische Büro 2008,453:

Rechtsdienstleistungsgesetz: Neuregelungen für den Bereich Inkasso

Das Juristische Büro 2009,117:

Der 7. Zivilsenat des BGH und seine Gesetzesauslegung

(sehr kritisch!)

Das Juristische Büro 2009,341:

Keine Räumungsvollstreckung, wenn Dritter im Besitz der Mietsache ist?

- Kritische Besprechung einer BGH-Entscheidung -

(mir zustimmend: Baumbach/Lauterbach, ZPO, 68. Auflage 2010,§ 885, Rn.17)

Deutsche Gerichtsvollzieher-Zeitung 2010,101:

Durchsetzbarkeit von Inkassokosten nach der Neuregelung des Rechtsberatungsrechts