Kooperation mit dem neuen großen Forderungsportal reduzio, das Forderungsmandate (insbesondere auch Geringforderungen) postleitzahlenbezogen in die Nähe des Schuldners vermittelt. (räumliche Nähe als wesentlicher Erfolgsfaktor !) Gesamtkonzept siehe: www.reduzio.de
Ich bin seit 1993 im Bereich: Staatlich zugelassener F e r n u n t e r r i c h t tätig.
Seit 2006 eigenes
Institut für Fernunterricht
Dr. Thomas Wedel FUW
Staatlich geprüfter und zugelassener Fernlehrgang:
A u ß e n s t ä n d e m i n i m i e r e n (Zulassungs-Nr.: 775099)
Preis: 590 Euro
mit anschließender Möglichkeit einer institutsinternen Abschluß-Prüfungs-Hausarbeit zum Fachmann/Fachfrau für Forderungsmanagement FUW
Mietrecht,Vermietungsauftrag,Vermietungsstrategien,Mieter-Auswahl,Mietvertrags-Abschluß,Vermietung von Gewerbeimmobilien,Vermietungs-Ablauforganisation,Grundbuch,WEG,Objektbewertung,Immobilien-Finanzierung,Notar und Beurkundung und (ausführlich) Makler-Recht
Immobilien-Fachmann/-Fachfrau FUW
Schwerpunkt: Entwicklung und Vermarktung
(Zulassungs-Nr.: 7201609)
Wesentliche Inhalte:
Objekterfassung eines Musterobjekts,Grundstücke und Nutzungen, Grundbuch,Bauplanungsrecht,Markt-und Standortanalysen,Praktische Objektprüfung,Wohnungseigentum,Bauordnungsrecht,privates Baurecht,Immobilien-Marketing,Preiskalkulation,Kaufpreisfinanzierung und Rendite,Notar und Kaufvertrag.
Preis: jeweils 990 Euro, zahlbar in 3 bis 9 Raten, mehrmals jährlich Rabatt-Aktionen !
Regelstudienzeit: 9 Monate (= ca. 3 Monate für jeden der 3 Kursteile)
Lehrgangsablauf: Sie erhalten zunächst den 1.Kursteil, an dessen Ende sich Einsendeaufgaben befinden, die Sie beantworten und einsenden. Sie bekommen dann die Korrektur und die Benotung zusammen mit dem 2.Kursteil. Gleicher Ablauf bei diesem und dem 3.Kursteil.
Abschließend erfolgt nach Vereinbarung eine schriftliche institutsinterne FUW-Prüfung über die Inhalte des gesamten Lehrgangsmaterials.
Den aktuellen Fernlehrgangs-Prospekt sowie die Lehrgangsverträge mit allen weiteren Details können Sie anfordern über:
a) D i s s e r t a t i o n: Die Rolle entstehungsgeschichtlicher Argumente in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, 1988
Auch noch in der 68.Auflage 2010 des großen ZPO-Kommentars "Baumbach/Lauterbach" (also mehr als 20 Jahre später !) einziger Literaturbeleg zur Problematik "Beachtlichkeit der Entstehungsgeschichte für die Gesetzesauslegung", Einl III Rn.42.
b) B ü c h e r:
M a h n b r i e f e g e s c h i c k t f o r m u l i e r e n , 5. Auflage 2009, Walhalla-Verlag
Rezensionen:
Hessische Wirtschaft, IHK (2010): Fertig formulierte Muster-Mahntexte und Textbausteine bieten professionelle Arbeitshilfe für jede Mahnsituation und den geschickten Umgang mit Schuldnern.
Einkaufszentrale für Bibliotheken (2009): Unterschiedlich formulierte Musterbriefe, auch originelle Varianten sind im Angebot. Besonders für junge Selbstständige nützlich.
Tempra (2006): Mit diesem Ratgeber haben Sie die rechtlichen Grundlagen und zahlreiche Musterbriefe in einem Band. Besonders erfreulich sind die originell formulierten Mahnbriefe.
IHK (2005): Der Autor zeigt, wie man mit bewährten Formulierungen oder auch mal locker-salopp von der 1. bis zur 3. Mahnstufe alle Möglichkeiten ausschöpft.
PC Business (2004): Thomas Wedels Lieblingsbeschäftigung scheinen kreative
Mahnbriefe zu sein. In seinem Buch Wirkungsvolle Mahnbriefe präsentiert er das
gesamte Spektrum von staubtrocken bis Comedy.
Rheinische Post (2003): Beispiele für Mahnungen und wertvolle Hinweise für den
geschickten Umgang mit Schuldnern liefert der Autor Thomas Wedel in seinem
Buch Wirkungsvolle Mahnbriefe. Er bietet fertig formulierte Musterbriefe und
Textbausteine für jede Situation. Im zweiten Teil des Buches finden sich
abgestufte Mustermahnungen mit Zielstrategien sowie Fall- und Tonart-Erläuterungen.
A u ß e n s t ä n d e p r o f e s s i o n e l l e i n f o r d e r n, 5. Auflage 2010, Walhalla-Verlag
Rezensionen:
Im Juli 2010 Buchtipp u.a. in: Allgemeine Zeitung Mainz, Wiesbadener Tagblatt, Main-Taunus-Kurier und Rhein-Main-Anzeiger:
Thomas Wedel erklärt wie man an sein Geld kommt.
Es kommt auf rechtliches und strategisches, aber auch psychologisches Wissen an.
Ein übersichtlicher praktischer Ratgeber.
Berliner Zeitung (2003): Der Ratgeber Inkasso beschreibt alle Schritte des Geldeintreibens
von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Neben den rechtlichen Grundlagen
werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Mahnstufen unter taktischen Gesichtspunkten
diskutiert. Der Autor und Inkassospezialist Thomas Wedel hat viele Aspekte in dem Buch
aufgegriffen und bietet somit mehr als nur eine verständliche Übersetzung der in diesem
Zusammenhang relevanten Paragrafen aus den Gesetzbüchern.
IHK-Magazin (2002): Der Ratgeber vermittelt dem Leser praxisnah und auch für Laien
leicht verständlich das notwendige rechtliche und strategische Know-How. Das Buch
hilft im Umgang mit Schuldnern und erläutert die effizientesten Mahnformen. Außerdem
geht der Autor mit geschickten und originellen Musterbriefen an das heikle Thema
Mahnen heran.
Einkaufszentrale für Bibliotheken (1998): Der Autor macht als Rechtsanwalt und
Inkasso-Spezialist neue spitzfindige Vorschläge für die Berufspraxis zur erfolgreichen
Liquidierung von Schulden, auch bei schwierigen Schuldnern. Neben den
Rechtsgrundlagen mit hintergründigen Tipps, griffige Ausführungen zu besonderen
Mahnmethoden mit Briefmustern und Mahnstrategien. Wegen der bedarfsgerechten,
umfassenden Information vor David, Über den Umgang mit Schuldnern und
Mewing, Mahnen, Klagen, Vollstrecken.
R e c h t a m ü s a n t, Lachmal-Verlag 2002
von: Dr. Thomas Wedel, Ralf Conrad (Karikaturist), Roland Neuhaus:
Untertitel: Was Gerichte so urteilen, Amüsantes,Skurriles,Unglaubliches!
Rezension: Das Juristische Büro, Heft 3/2003:
Als kleines Geschenk für Juristen und Nichtjuristen vorzüglich geeignet. Wem
indessen jedweder Sinn für Humor fehlt, der sei vor der Lektüre dringend gewarnt.
c) W i s s e n s c h a f t l i c h e B e i t r ä g e
Aus meinen mehr als 50 wissenschaftlichen Beiträgen in juristischen Fachzeitschriften sind besonders hervorzuheben:
MDR 1989,29 ff.: Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und die Andeutungstheorie
MDR 1990, 786 ff.: "Streitgespräch" mit Richter am Bundesgerichtshof
Klaus Kutzer (vom Bundesgerichtshof zitiert in der Entscheidung NStZ 1994,198)
WRP 1997,418: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs und die Andeutungstheorie
Das Juristische Büro 2000,35: Anmerkung zu LG Zweibrücken und AG Bonn
(vom Bundesgerichtshof zitert in der Entscheidung BGH NJW 2007,1458)
Das Juristische Büro 2000,124/125 : Kritische Auseinandersetzung mit einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
"Mit diesen Darlegungen hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst ein
Armutszeugnis im Fach "Juristische Methodenlehre" ausgestellt" sowie
"In Anbetracht dessen kommt man nicht umhin, die Aussage des
Bundesverfassungsgerichts, ... ,als skandalös zu bezeichnen." (ausdrücklich
zustimmend z.B. OLG Stuttgart, RPfl 2001,189, Oestreich, Kommentar zum
Das Juristische Büro 2006, 94,95: Anmerkung zu einer Entscheidung des AG Stuttgart zur Problematik Inkassokosten im Mahnverfahren Kommentierung dieser Thematik in der 30.Auflage 2009 des wohl meistverwendetsten ZPO-Kommentars "Thomas/Putzo" (§ 691, Rn.4): Die Erstattbarkeit von Inkassokosten darf nicht von vornherein verneint werden. (AG Stuttgart Büro 06,94 m. Anm. Wedel; LG Gießen Büro 03,609; Wedel Büro 94,325;bestr.)
Neueste Aufsätze:
Das Juristische Büro 2008,453:
Rechtsdienstleistungsgesetz: Neuregelungen für den Bereich Inkasso
Das Juristische Büro 2009,117:
Der 7. Zivilsenat des BGH und seine Gesetzesauslegung
(sehr kritisch!)
Das Juristische Büro 2009,341:
Keine Räumungsvollstreckung, wenn Dritter im Besitz der Mietsache ist?